Der Gemeinderat von Neubiberg hat einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – ödp einstimmig angenommen, mit dem die Einrichtung von öffentlich zugänglichem, kostenlosem WLAN im öffentlichen Raum angestoßen wird.
Ziel des Antrags ist es, die digitale Teilhabe in Neubiberg zu stärken und öffentliche Räume aufzuwerten. Die Verwaltung wurde beauftragt, geeignete Standorte zu identifizieren, die Finanzierung darzustellen und die Umsetzung zeitnah vorzubereiten. Als mögliche Standorte schlagen die Grünen Neubiberg zentrale Orte wie den Marktplatz Unterbiberg, die Hauptstraße, den Rathausvorplatz, den Bahnhofsplatz sowie die Skaterbahn im Landschaftspark vor.
Der Antrag greift unter anderem den dringenden Wunsch und Bedarf von Jugendlichen in Neubiberg sowie des Jugendparlaments auf und setzt damit ein klares Zeichen für Beteiligung, Mitbestimmung und eine moderne, offene Gemeinde.
Im Folgenden ist der Antrag im Wortlaut dokumentiert.
Der Antrag im Wortlaut
Antrag auf Bereitstellung von kostenlosem WLAN an zentralen Stellen im Gemeindegebiet
die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – ödp stellt folgenden Antrag zur nächsten Gemeinderatssitzung: Der Gemeinderat möge beschließen, dass an ausgewählten zentralen Standorten und gemäß ISEK zu belebenden Bereichen öffentlich zugängliches, kostenloses WLAN eingerichtet wird.
Die Verwaltung wird beauftragt, geeignete konkrete Standorte zu identifizieren, die Finanzierung darzustellen und die Umsetzung zeitnah vorzubereiten.
Konkrete Standortvorschläge
Marktplatz Unterbiberg (ISEK-Schwerpunkt)
Hauptstraße (ISEK-Schwerpunkt)
Rathausvorplatz
Bahnhofsplatz
Skaterbahn im Landschaftspark
Begründung:
Öffentliches WLAN stärkt die digitale Teilhabe aller Bürger*innen und trägt zu einer modernen,
offenen und inklusiven Gemeinde bei. Es erhöht die Aufenthaltsqualität öffentlicher Räume,
erleichtert den Zugang zu Informationen, unterstützt Bildung, Begegnung und
bürgerschaftliches Engagement und wirkt belebend auf zentrale Orte.
Der Wunsch nach kostenlosem WLAN wurde ausdrücklich von Jugendlichen in Neubiberg
sowie vom Jugendparlament geäußert. Die Umsetzung dieses Anliegens ist daher auch ein
wichtiges Signal der Wertschätzung jugendlicher Beteiligung und Mitbestimmung.
Kosten:
Die einmaligen Installationskosten betragen schätzungsweise bis zu 1.000 Euro je Hotspot, die
laufenden Kosten ca. 30 Euro je Hotspot und Monat. Angesichts des überschaubaren
finanziellen Aufwands und des hohen gesellschaftlichen Nutzens erscheint uns die Maßnahme
gut vertretbar.
Rechtsgrundlage:
Grundlage für die Bereitstellung öffentlicher digitaler Infrastrukturen ist u. a. der § 3 des
Telekommunikationsgesetzes (TKG), wonach der Zugang zu Telekommunikationsdiensten
erleichtert und diskriminierungsfrei ermöglicht werden soll, um gesellschaftliche Teilhabe zu
fördern. Ebenso unterstützt Artikel 21 der Richtlinie (EU) 2018/1972 (Telekommunikations-
Code) den Zugang zu offenen Internetzugängen im öffentlichen Raum als Beitrag zur digitalen
Inklusion.
Wir bitten um Zustimmung zu diesem Antrag.
Mit vielem Dank und freundlichen Grüßen, Dr. Ulrike Dowie, Fraktionsvorsitzende
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