Die Fraktion der GRÜNEN-ödp hat einen Antrag auf Erarbeitung einer Freiflächengestaltungssatzung gestellt und einen Entwurf dazu vorgeschlagen. Damit soll das Ortsbild von Neubiberg in den unbeplanten Innenbereichen erhalten und positiv weiterentwickelt werden. In der heutigen Gemeinderatssitzung wird der Antrag inhaltlich behandelt. Das Landratsamt – insbesondere das Sachgebiet Grünordnung – hat den Entwurf bereits als sehr positiv bewertet.
Zum Hintergrund: An vielen Ecken von Neubiberg wurde in den letzten Jahren massiv nach verdichtet. Es wird immer schwieriger, das charakteristische Ortsbild von Neubiberg als Gartenstadt zu erhalten. Bisher konnte die Gemeinde da, wo ein qualifizierter Bebauungsplan fehlte, keine Vorgaben zur Gestaltung der Freiflächen machen.
Mit der am 01.02.21 in Kraft getretenen Novellierung der Bayerischen Bauordnung wurden die Gestaltungsspielräume von Kommunen in Bezug auf die Begrünung durch Satzungen erweitert. Über die Gestaltungsaspekte der Freiflächengestaltungssatzung hinaus rechnen die GRÜNEN Neubiberg durch die Einführung mit positiven Effekten auf Hochwasserschutz, Klimaerwärmung und Artenvielfalt.
Der Antrag im Wortlaut:
Der Gemeinderat beschließt: Die in Neubiberg bisher nur für einzelne Bebauungspläne geltenden Bestimmungen zum Thema Grünordnung werden im Rahmen einer Satzung für
Freiflächengestaltung allgemein bindend für alle Bauvorhaben in Neubiberg gefasst.
Hintergrund:
Mit der am 01.02.21 in Kraft getretenen Novellierung der Bayerischen Bauordnung wurden die Gestaltungsspielräume einer Kommune durch Satzungen erweitert (Art. 81 Abs. 1 Nr. 1:
Begrünung von Gebäuden, Art. 81 Abs. 1 Nr. 5: Bepflanzung unbebauter Flächen bebauter Grundstücke).
Durch eine Freiflächengestaltungssatzung können folgen Ziele für Neubiberg realisiert werden:
1. Erhalt des Gartenstadtcharakters durch Schutz der Vorgartenzone, insbesondere für §34-Gebiete und Quartiere mit einfachem Baulinien-Bebauungsplan
2. Gleiche und transparente Festsetzungen zur Grünordnung für viele Baugebiete in Neubiberg (analog Einfriedungssatzung und Stellplatzsatzung)
3. Schutz vor Überschwemmungen nach Starkregen durch Erhalt der Versickerungsfähigkeit der Gärten
4. Kompensation von Flächenversiegelung und Schaffung neuer Lebensräume für Tiere und
Pflanzen durch Dachbegrünung
5. Leichtere Aktualisierung der Festsetzungen zur Grünordnung: bei neuen Erkenntnissen zu Schädlingen und Klimaresistenz kann beispielsweise die Pflanzenliste leichter als ein
Bebauungsplan angepasst werden.
6. Festlegung von Maßnahmen zur Klimafolgeanpassung
Die vorgeschlagene Freiflächengestaltungssatzung umfasst im Wesentlichen Festsetzungen aus
den aktuellen B-Plänen Leiblstraße und Walkürenstraße. Darüber hinaus schlagen wir einen Absatz zur
Fassadenbegrünung und eine Präzisierung zu den Baumscheiben vor.
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