Einsatz für klaren Baumschutz

In Neubiberg soll ab 2019 eine Baumschutzverordnung in Kraft treten. Eigentlich eine erfreuliche Nachricht. Aber schützt der vorliegende Entwurf die Bäume wirklich? Die Verordnung ist gespickt mit komplizierten, schwer verständlichen Regelungen und Ausnahmen.

So hat sich bereits gezeigt, dass einige Neubiberger*innen VOR dem entsprechenden Beschluss im Gemeinderat pro Baumschutzverordnung lieber vorsorglich Bäume gefällt haben. Vermutlich, weil sie für die Zukunft lange Genehmigungsverfahren und hohe Gutachterkosten fürchteten.

Noch bis zum 27.122018 können Einwände, Fragen und Änderungswünsche zu der Verordnung bei der Gemeinde eingereicht werden. Diese ist verpflichtet, sich mit den Anfragen zu befassen.
Hier geht es zum Entwurf der Verordnung:https://gruenlink.de/1jwy

Unser Appell: Einsetzen für einen KLAREN Baumschutz in Neubiberg ohne Wenn und Aber!

Fragen und Einwände können mit Angaben zur Person und Unterschrift versehen beim Umweltamt eingereicht werden. Die Adresse: Bahnhofsplatz 3, 85579 Neubiberg.

 

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