Der Gemeinderat beschließt, dass die Gemeinde die kommunale Wärmeplanung priorisiert, bestehende Planungen anpasst und nach Möglichkeit bis Ende 2023 abschließt, um Planungssicherheit für Neubibergs Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Schritte zu setzen.
Begründung
Neubiberg will spätestens 2040 klimaneutral werden. Für dieses Ziel muss der Fokus auf der Energiewende liegen, da die Hälfte des Energieverbrauchs in der Gemeinde auf die Wärmeversorgung zurückgeht. Folgerichtig hat der Gemeinderat in seiner März-Sitzung 2022 im Planungs-, Infrastruktur- und Umweltausschuss beschlossen, ein geeignetes Fachbüro für die Erstellung der Potenzialstudie Teil-Energienutzungsplan für den Wärmesektor zu beauftragen. Das Thema bekommt nun eine neue Dringlichkeit: Ab Januar 2024 wird voraussichtlich das Wärmeplanungsgesetz mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft treten.
Kommunen über 100.000 Einwohnern müssen ab 2026 einen kommunalen Wärmeplan vorlegen, alle anderen ab 2028. Dementsprechend muss Neubibergs Potenzialstudie Teil-Energienutzungsplan für den Wärmesektor an die Kriterien eines kommunalen Wärmeplans angepasst werden. Da der Wärmeplan entscheidend für die Planungssicherheit von Neubibergs Bürgerinnen und Bürgern bei der Wahl ihrer Heizungstechnologie ist, gilt es, diesen mit hoher Priorität zu behandeln und optimalerweise mit Ende 2023 abzuschließen. Absehbare Kapazitätsmangel hinsichtlich Fachbüros und Anbietern von Heizungslösungen können so vorgebeugt, Neubibergs erklärtes Ziel, bis 2040 klimaneutral zu werden, glaubwürdig erreicht werden.
Dass dies notwendig ist, zeigt ein Blick auf Baden-Württemberg: Um ebenfalls 2040 klimaneutral zu werden müssen bei unserem Nachbarn Kommunen ab 20.000 Einwohnern bis Ende 2023 Wärmepläne verpflichtend vorlegen.
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