Aufgrund der bereits beschlossenen Änderung der gesetzlichen Grundlage für die Regelungen zu Fahrradstraßen bitten wir um Verschiebung des Tagesordnungspunktes 4 „Integriertes
Klimaschutzkonzept, Radverkehrskonzept – RV-Netzmaßnahme Cramer-Klett-Straße“ bis zu deren Inkrafttreten.
Begründung
Die Stellungnahme der Verwaltung des Landratsamtes und deswegen auch die Vorlage zu diesem Tagesordnungspunkt gehen von der bisher gültigen Regelung aus. Am 25.06.2021 hat der Bundesrat eine neue „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung“ beschlossen. Sie steht zur Veröffentlichung im Bundesanzeiger an und wird dann gültig.
In dieser Verwaltungsvorschrift ist vorangestellt: „Oberstes Ziel ist dabei die Verkehrssicherheit. Hierbei ist die „Vision Zero“ (keine Verkehrsunfälle mit Todesfolge oder schweren
Personenschäden) Grundlage aller verkehrlichen Maßnahmen.“
In dieser neuen Verwaltungsvorschrift werden auch die Anforderungen für Fahrradstraßen entscheidend geändert.


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