Wie lassen sich Naturschutz und Naherholung am Hachinger Bach in Unterbiberg in Einklang bringen? Die GRÜNEN Neubiberg haben konkrete Vorschläge zur Renaturierung und Verbesserung des Naherholungswertes des Hachinger Bachs vorgelegt.
Hintergrund: Bereits 1997 war im Bebauungsplan 55 festgelegt worden, dass im Ausgleich zu der Neubebauung in Unterbiberg der Hachinger Bach renaturiert werden soll. Die CSU stellte Anfang 2021 einen entsprechenden Antrag, der eine Kombination mit Naherholungsflächen vorsah.
Die Initiative der GRÜNEN konkretisiert die Entwicklungsziele für die verschiedenen Teilflächen des Projekts. Das Ziel: Den Naturschutz und die Naherholungsmöglichkeiten für die Menschen in Unterbiberg unter einen Hut bringen. Mit eingeflossen sind Ideen des Bundes Naturschutz, Neubiberg for Future sowie der Wildtierhilfe Neubiberg.
Kurzfristig aufgewertet werden könnte der Bereich nördlich und südlich der Kirche St. Georg bis zur Höhe des Feuerwehrhauses. Eine Betonstufe im Paradiesgarten soll verschwinden, damit Bachforellen sich ungehindert bewegen können. Dazu kommen schattenspendende Bäume, Parkbänke sowie ein kinderfreundlicher Bach-Spielplatz.
Auch eine Kneipp-Anlage, Picknick-Tische, Mülleimer mit Flaschenhalterungen, Hundekot-Tütenspender sowie ein Naturerlebnispfad sind denkbar. Der westliche Streifen auf Höhe der Grundschule könnte durch Stege und eine zusätzliche Holzbrücke mit einbezogen werden.
Der Ergänzungsantrag sieht zudem vor, auch Gemeindebedarfsflächen aus dem Bebauungsplan 53 zu integrieren und zukünftig beispielsweise Outdoor-Fitnessgeräte, Pavillons sowie naturnahe Hecken und Obstgärten zu schaffen.
Um Ruhe- und Schutzzonen für Wasservögel und Lebensräume für bedrohte Arten wie den Eisvogel zu schaffen, sollen auch die im Ökoflächenkataster festgelegten Ziele für die Renaturierung südlich des Feuerwehrhauses bis zur Autobahn umgesetzt werden.
„Unser Antrag ist besonders relevant, weil der Hachinger Bach ohnehin Bestandteil des aktuell laufenden Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) ist und deshalb gleich mitgedacht wird“, betont Gemeinderätin und Planungsreferentin Pascale Kollwitz-Jarnac. „Unser großes Dankeschön geht dabei an alle engagierten Menschen aus Unterbiberg mit einem Blick für Mensch und Natur, die sich mit kompetenten und kreativen Ideen eingebracht haben.“
Unser Antrag im Wortlaut
Bereits in der Begründung vom Bebauungsplan 55 im Jahr 1997 wurde das Ziel einer Renaturierung des Hachinger Bachs festgelegt. Ein beidseitiger Streifen von 25 bis 30 Meter Breite am Hachinger Bach wurde als „Fläche für Maßnahmen zum Schutz zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft“ definiert.
Die Flächen im südlichen Bereich sind im Ökoflächenkataster des Bayernatlas vermerkt, das Entwicklungsziel („B – Feldgehölze, Hecken, Gebüsche, Gehölzkultur, K – Ufersaum, Saum, Ruderal- und Staudenflur, R – Röhricht und Großseggenried“) ist allerdings mehr als 20 Jahren nach der Baumaßnahme nicht erreicht.
Ein CSU Antrag vom 21.01.2021 forderte die Renaturierung des Hachinger Bachs kombiniert mit der Schaffung von Naherholungsflächen. Mit unserem Ergänzungsantrag sollen die jeweiligen Entwicklungsziele für die Teilflächen konkretisiert werden. Hierbei sind Anregungen vom Bund Naturschutz, Neubiberg for Future und der Wildtierhilfe Neubiberg eingeflossen.
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, dem Planungsbüro folgende Ziele und Ideen bei der Erarbeitung des Renaturierungskonzeptes mitzugeben und zu prüfen, welche Maßnahmen kurzfristig umgesetzt werden können:
Verbesserung des Naherholungswertes vorrangig im Bereich nördlich der Kirche St. Georg bis zur Gemeindegrenze und südlich der Kirche St. Georg bis zur Höhe des Feuerwehrhauses. Nachfolgend einige nicht abschließende Ideen:
– Auflösung der Betonstufe auf Höhe Paradiesgarten (Hindernis für die Bachforelle)
– Pflanzung von Bäumen, die Schatten spenden
– Stellenweise Aufstauung des Bachs und Errichtung von Holz-Stegen und Parkbänken im
Schatten der Bäume
– Errichtung eines Bach-Kinderspielplatzes z.B. mit einem kleinen Mühlrad
– Errichtung einer Kneipp-Anlage zum Wassertreten
– Aufstellen von Picknick-Tischen
– Aufstellen von ausreichend viel Mülleimer mit Flaschenhalterung (Vermeidung von
Glasscherben im Hachinger Bach)
– Aufstellen von zusätzlichen Hundekot-Tütenspendern
– Naturerlebnispfad mit Informationen zum sensiblen Umgang mit Flora und Fauna des
Hachinger Bachs
– Einbeziehung des westlichen Streifens auf Höhe der Grundschule durch Stege und eine
zusätzliche Holzbrücke
– Einbeziehung der Gemeindebedarfsflächen aus dem Bebauungsplan 53 für Sport und
Naherholung, z.B. Outdoor-Fitnessgeräte für Jung und Alt, Pavillon, Krautgärten, Hecke mit
essbaren Früchten, Obstbäume und Sport und Bauhof in Unterbiberg
Sowie Umsetzung der im Ökoflächenkataster festgelegten Renaturierungsziele für die Ausgleichsflächen südlich der Höhe des Feuerwehrhauses bis zur Autobahn („B – Feldgehölze, Hecken, Gebüsche, Gehölzkultur, K – Ufersaum, Saum, Ruderal- und Staudenflur, R – Röhricht und Großseggenried“). Damit werden auch Ruhe- und Schutzzonen für Wasservögel und Ansitze zum Beispiel für den Eisvogel geschaffen.
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