Heute ist Tag des Baumes. Ein geeigneter Anlass, um die aktuelle Situation in Neubiberg zu beleuchten.
In Neubiberg hatten Bäume bislang keine starke Lobby, während in München schon seit vielen Jahren eine Baumschutzverordnung in Kraft ist. Ob Asiatischer Laubholzbockkäfer, Borkenkäfer oder die zunehmende Dürre – die Verluste in den vergangenen Jahren waren groß. Hinzu kommt , dass oft gesunde Bäume wegen dem anhaltenden Zuzug und der damit verbundenen Nachverdichtung weichen müssen.
Es ist deshalb begrüßenswert, dass die Gemeinde Neubiberg 2018 ein Verfahren zum Erlass einer Baumschutzverordnung angestoßen hat. Denn laut SZ vom 25.10.2018 hat „Neubiberg (…) nur für 60 Prozent des Gemeindegebiets Bebauungspläne. Ein Großteil von ihnen enthält keine Grünordnung, die festsetzt, welche Bäume […] bei der Bebauung eines Grundstücks zu erhalten oder […] zu ersetzen sind.“
Damit die Baumschutzverordnung kein „Papiertiger“ wird, fordern die Grünen Neubiberg folgende Verbesserungen am vorliegenden Entwurf:
1. Keine Ausnahmen beim Schutz: Alle Baumarten sollen geschützt werden, also auch andere Nadelbäume als die Kiefer und alle Laubbäume.
2. Angemessene Ersatzpflanzungen: Ersatzbäume sollten so groß sein, dass sie einen “angemessenen” Ersatz darstellen. Bäume mit einem Stammumfang von mehr als 250 cm sollen erhalten werden, da sie ortsbildprägend und nicht “angemessen” ersetzbar sind.
3. Baumbeauftragten einsetzen: Um den Schutz der Bäume sicherzustellen und Bürger zum Thema Baumerhalt zu beraten, sollte ein baumkundiger Bearbeiter in der Verwaltung eingesetzt werden.
4. Baumkataster erstellen: Für einen wirkungsvollen Schutz ist eine Übersicht der vorhandenen Bäume notwendig.
5. Wälder im Gemeindegebiet erhalten: Die Neubiberger Waldstücke (Schopenhauer Wald, Abloner Garten, Bahnhofswald und Putzbrunner Wald) sollen in der Baumschutzverordnung unter Schutz gestellt werden.
Bis Ende 2018 konnten die Neubiberger*innen Eingaben zum Entwurf der Verordnung machen, im November soll der Gemeinderat endgültig entscheiden: hoffentlich über eine Baumschutzverordung, die diesen Namen tatsächlich auch verdient.
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